Im Rahmen der am 12. Dezember 2006 durch das europäischen Parlament verabschiedeten "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt" ( 2006/123/EG) - auch als EU-Dienstleistungsrichtlinie bekannt - sind alle Kommunen dazu verpflichtet, ihren Bürgern auf Internetseiten alle Informationen über Ämter, Behörden und deren Leistungen (z.B. Informationen rund um die Anmeldung eines KFZ) zur Verfügung zu stellen.
Dabei sollen die zur Verfügung gestellten Informationen nicht nur eine Aussage darüber treffen können, welche Behörde einer Stadt für welche Dienstleistung zuständig ist, sondern auch detailliertere und vor allem rechtssichere Informationen darüber enthalten, wie zum Beispiel die Verfahrensweisen, Voraussetzungen, Vorschriften oder mögliche Kosten ausfallen.
In dieser detaillierten Form wurde dies bisher nur von wenigen Kommunen realisiert.
Um die Pflege dieser Informationen zu vereinfachen und auch einheitlich zu machen, wurden auf Ebene der Bundesländer Datenbanken bereitgestellt. Diese sind als Infodienste oder auch als Zuständigkeitsfinder bekannt. Viele Informationen sind darin bereits enthalten und erleichtern den Redakteuren einzelner Städte oder Gemeinden die Pflege der Informationen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
So können diese zum Beispiel nur für ihre Gemeinde Ergänzungen zu den Kosten einer Dienstleistung hinzufügen oder etwa angeben, welche Behörde in Musterstadt hierfür zuständig ist. Des Weiteren können noch viele weitere Informationen wie etwa Ansprechpartner, Formulare, Informationen zur Erreichbarkeit und vieles mehr hinterlegt werden.
Die Informationen aus der zentralen Datenbanken der Bundesländer können anschließend über einen zentralen Zuständigkeitsfinder des jeweiligen Landes abgerufen werden oder auf der Seite einer einzelnen Kommune ausgegeben werden. Bürger können dort einfach nur eingeben aus welcher Stadt sie kommen und welchen Bürgerservice sie in Anspruch nehmen möchten und erhalten dadurch sehr präzise Informationen wer für den jeweiligen Standort zuständig ist.
Die Vorteile des Systems
- Kommunen wird die Erfüllung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert
- Einwohner erhalten einen zentralen Anlaufpunkt für alle Bürgeranliegen